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ZBV-Home > Aktuelles
28.07.2010 | ZBV

Öffnungsangebot der privaten Krankenversicherung

Öffnungsangebot der privaten Krankenversicherung für berücksichtigungsfähige Angehörige sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch der Versicherungspflicht unterliegen.

Berücksichtigungsfähige Angehörige von Beihilfeberechtigten und beihilfeberechtigte Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die über keine ergänzende Krankheitskostenversicherung über den von der Beihilfe nicht gedeckten Kostenanteil verfügen, unterliegen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), sofern sie

  • zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
  • bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren und
  • nicht zu den in § 6 Abs. 1 oder 2 SGB V genannten Personen gehören.


Der Verband der privaten Krankenversicherungen e. V, Köln hat mitgeteilt, dass private Krankenversicherungen diesem Personenkreis einen erleichterten Zugang anbieten. Der erleichtere Zugang ist fristgebunden. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtige berücksichtigungsfähige Angehörige bzw. beihilfeberechtigte Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die derzeit bereits versicherungspflichtig sind bzw. deren Versicherungspflicht bis zum 30.04.2010 eingetreten ist, können den erleichterten Zugang bis zum 31.10.2010 beantragen. Tritt die Versicherungspflicht nach dem 30.04.2010 ein, ist der Antrag binnen einer Frist von sechs Monaten ab dem Eintritt der Versicherungspflicht zu stellen.

Sollte aufgrund eines erhöhten versicherten Risikos ein Beitragszuschlag erforderlich sein, ist dieser auf 30 Prozent begrenzt.

Nähere Informationen zu dieser Öffnungsaktion, insbesondere zu den teilnehmenden Versicherungsunternehmen, erteilt der Verband der privaten Krankenversicherungen, Postfach 5611040, 50946 Köln (Telefon 0221 9987-0)

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