Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Ansicht: vergrößern | normal | verkleinern
| Druckansicht
Erweiterte Suche
Oberfinanzdirektion Koblenz Rheinland-Pfalz
  • Aktuelles
    • Archiv
    • Aktuelle Rechtsprechung
    • Newsletter
  • Wir über uns
  • Fachliche Themen
  • Vordrucke
  • Ausbildung
  • Stellenangebote
  • Service
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Home
  • Sitemap
  • Oberfinanzdirektion Koblenz
  • www.rlp.de
Aktuelles/News
ZBV-Home > Aktuelles
29.12.2011 | ZBV

Neuberechnen der Ruhensregelung nach § 53 BeamtVG

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von bislang 920,-- Euro auf 1.000,-- Euro vor. Diese Erhöhung ist bei der Berechnung der Ruhensregelung nach § 53 BeamtVG zu berücksichtigen.

Technisch wurde die Anpassung der Ruhensregelung gem. § 53 BeamtVG bereits im Rahmen der Bezügeabrechnung für den Monat Dezember 2011 vorgenommen; die entsprechende Anpassung bei der Lohnsteuerberechnung ist für den Rechenlauf Januar 2012 erfolgt.

Zurück Zurück

Vordrucke

Hier finden Sie alle Vordrucke der ZBV