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Oberfinanzdirektion Koblenz Rheinland-Pfalz
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Ausbildung
ZBV-Home > Ausbildung > Bezahltes Studium

Ausbildungsstellen 2012

Die Ausbildungsstellen im gehobenen Dienst für das Jahr 2012 sind bereits besetzt.

Sie können sich jedoch noch bei der Steuerabteilung der Oberfinandirektion Koblenz bewerben.

Bezahltes Studium

Diplom-Finanzwirt/ in (FH)

Bachelor of Arts 

WIR BIETEN

Dreijähriges Studium an der

  • Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben / Pfalz mit praktischer Ausbildung bei einem Finanzamt in Wohnortnähe
    oder an der
  • Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen mit praktischer Ausbildung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz

Und außerdem:
Einen Arbeitsplatz in Koblenz

Gehalt
Ab dem Einstellungszeitpunkt mindestens 870,- Euro brutto im Monat

Als familienfreundlicher Arbeitgeber bieten wir auch

  • flexible Arbeitsgestaltung und
  • zahlreiche Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung

IHRE CHANCEN

Mit erfolgreichem Abschluss des Studiums verleihen wir Ihnen den Diplomgrad (FH)

  • Diplom-Finanzwirt/ in (FH)
    oder
  • Bachelor of Arts  

Bei Übernahme in die Beamtenlaufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes bieten sich zahlreiche Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
 
Sie arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich als Leiter/in eines Mitarbeiterteams.
 
Es bestehen interne und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie individuelle Qualifizierungsprogramme.

BILDUNGSVORAUSSETZUNGEN

  • Abitur / Fachhochschulreife

EINSTELLUNGSTERMIN

  • zum 01. Juli jeden Jahres

AUSBILDUNGSINHALTE

Vordrucke

Hier finden Sie alle Vordrucke der ZBV

Aktuelles

24.01.2012

Lohnsteuerbescheinigung 2011 für Beschäftigte, Beamte und Versorgungsempfänger

Der Druck der Lohnsteuerbescheinigung 2011 und die Übermittlung der Daten an das Finanzamt wird sich für Beschäftigte, Beamte und Versorgungsempfänger aus technischen Gründen voraussichtlich bis Ende Februar verzögern. 

Lesen Sie weiter

29.12.2011

Neuberechnen der Ruhensregelung nach § 53 BeamtVG

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von bislang 920,-- Euro auf 1.000,-- Euro vor. Diese Erhöhung ist bei der Berechnung der Ruhensregelung nach § 53 BeamtVG zu berücksichtigen....

Lesen Sie weiter

21.12.2011

Bezügeanpassung zum 01.01.2012

Aufgrund des Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung werden die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger...

Lesen Sie weiter

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