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Oberfinanzdirektion Koblenz Rheinland-Pfalz
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Ausbildung
ZBV-Home > Ausbildung

Ihre Chancen bei uns

Bei der Planung Ihrer beruflichen Zukunft sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Entscheiden Sie sich für einen Start bei der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBV) des Landes Rheinland-Pfalz.
Sie ist eine Abteilung der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz. Sie sorgt dafür, dass Gehälter, Versorgungsbezüge, Zuschüsse zu Krankheitskosten (Beihilfe) und Kindergeld an über 150.000 Bedienstete des Landes Rheinland-Pfalz gezahlt werden. Bedienstete des Landes sind Richter, Beamte, Tarifangehörige und Versorgungsempfänger.
 
Die ZBV ist somit eines der größten "Lohnbüros" im Land Rheinland-Pfalz.
 
Interesse geweckt?

Wir suchen Sie,
 
Junge Nachwuchskräfte

  • mit Deutscher Staatsangehörigkeit oder eines anderen EU-Staates

Wir erwarten von Ihnen:

  • Teamgeist 
  • Selbstständigkeit
  • Leistungsbereitschaft
  • Interesse an IT
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • Zielstrebigkeit und Ergebnisorientierung
  • Initiative und Verantwortungsgefühl
  • Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen

Treffen die o.g. Eigenschaften auf Sie zu, dann sind Sie bei uns richtig.

Wir bilden Sie aus

  • zur Beamtin / zum Beamten für den mittleren nichttechnischen Dienst. Die Ausbildung wird in dualer praxisbezogener Form in der Steuerverwaltung oder in der Inneren Verwaltung durchgeführt. Der Zeitraum erstreckt sich über zwei Jahre.

mehr Infos

  • zur Beamtin / zum Beamten für den gehobenen nichttechnischen Dienst. Die Ausbildung wird als Fachhochschulstudium mit berufspraktischen Studienzeiten in der Steuerverwaltung oder in der Inneren Verwaltung angeboten und dauert drei Jahre.

mehr Infos


Informationen zu Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten bei der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung erhalten Sie  hier...

Vordrucke

Hier finden Sie alle Vordrucke der ZBV

Aktuelles

24.01.2012

Lohnsteuerbescheinigung 2011 für Beschäftigte, Beamte und Versorgungsempfänger

Der Druck der Lohnsteuerbescheinigung 2011 und die Übermittlung der Daten an das Finanzamt wird sich für Beschäftigte, Beamte und Versorgungsempfänger aus technischen Gründen voraussichtlich bis Ende Februar verzögern. 

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29.12.2011

Neuberechnen der Ruhensregelung nach § 53 BeamtVG

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von bislang 920,-- Euro auf 1.000,-- Euro vor. Diese Erhöhung ist bei der Berechnung der Ruhensregelung nach § 53 BeamtVG zu berücksichtigen....

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21.12.2011

Bezügeanpassung zum 01.01.2012

Aufgrund des Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung werden die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger...

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