19.07.2010 | Reisemanagement / Reisekosten / Z
Zumutbarkeit
Es ist grundsätzlich zumutbar, eine Dienstreise ab 06.00 Uhr anzutreten und bis 24.00 Uhr zu beenden. Das Erreichen der Unterkunft am Geschäftsort bzw. der Wohnung ist ebenfalls bis 24.00 Uhr zumutbar.