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Oberfinanzdirektion Koblenz Rheinland-Pfalz
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Fachliche Themen der ZBV
ZBV-Home > Fachliche Themen
17.01.2012 | B / Beamte und Richter / Aktiver Dienst / Ruhestand / Waisen / Witwen/Witwer

Bezügeanpassung 01.01.2012



Häufig gestellte Fragen

Aufgrund des Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung werden die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 erhöht. Nähere Informationen hierzu und zu weiteren mit dem Gesetz verbundenen Änderungen bitte ich der nachstehenden Info zu entnehmen.

1. Was ändert sich durch das 1. DRAendG ab dem 01.01.2012 hinsichtlich der Höhe meiner Bezüge?

Antwort

2. Gilt die Erhöhung der Bezüge für alle Besoldungsgruppen?

Antwort

3. Welche Änderungen gibt es in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8?

Antwort

4. Ich bin Anwärter. Welche Änderungen gibt es bei meiner Besoldung?

Antwort

5. Ich bin Gerichtsvollzieher. Welche Änderungen gibt es bei meinen Bezügen?

Antwort

6. Ändert sich im Beihilferecht der Beitrag für Wahlleistungen? 

Antwort

7. Ich bin Versorgungsempfänger und erhalte einen Festbezug. Welche Änderungen ergeben sich für mich? 

Antwort

8. Stimmt es, dass das sog. "Pensionistenprivileg" entfällt und somit die Versorgungsbezüge eher einer Kürzung wegen Versorgungsausgleich unterliegen? 

Antwort

9. Was bedeutet "Neustrukturierung des Familienzuschlags"? 

Antwort

10. Was bedeutet "Ausgleichszulage"?

Antwort

11. Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich eine Ausgleichszulage? 

Antwort

12. Wie wird die Ausgleichszulage berechnet?

Antwort

13. Bleibt die Ausgleichszulage zukünftig auch weiterhin bestehen? 

Antwort

14. Welche Rolle hat die Ausgleichszulage im Rahmen der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge? 

Antwort

15. Warum erscheint die Ausgleichszulage im Augenblick noch nicht auf meiner Bezügemitteilung? 

Antwort

16. Welche Beträge im Bereich des Familienzuschlags bzw. der kinderbezogenen Anteile am Familienzuschlag werden denn bis zur technischen Umsetzung gezahlt? 

Antwort

17. Welche Folgen können sich aus der späteren technischen Umsetzung des Familienzuschlags ergeben? 

Antwort

18. Wann entfällt eine Ausgleichszulage? 

Antwort

19. Was passiert mit der Ausgleichszulage, wenn sich der Rechtsgrund für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 ändert? 

Antwort

20. Inwiefern nehmen Unterbrechungszeiträume (z.B. Beurlaubung) Einfluss auf die Gewährung einer Ausgleichszulage? 

Antwort

21. Ich bin derzeit beurlaubt. Steht mir eine Ausgleichszulage zu, wenn ich den Dienst wieder aufnehmen? 

Antwort

22. Ich bin teilzeitbeschäftigt. Hat dies eine Auswirkung auf die Höhe der Ausgleichszulage?

Antwort

23. Mein Ehegatte gehört ebenfalls dem öffentlichen Dienst an und geht einer Vollzeitbeschäftigung nach. Was bedeutet dies für die Auszahlung meiner Bezüge? 

Antwort

24. Ich befinde mich in Altersteilzeit. Erhalte ich eine Ausgleichszulage? 

Antwort

25. Was ändert sich ab dem 01.01.2012 bei meiner vermögenswirksamen Anlage? 

Antwort

26. Gibt es eine Übergangsregelung, die ein Weiterzahlen der vermögenswirksamen Leistungen vorsieht ? 

Antwort

27. Was geschieht mit auslaufenden Vermögensbildungsverträgen? 

Antwort

28. Was geschieht mit neu abgeschlossenen Vermögensbildungsanträgen?

Antwort

29. Habe ich auch ab dem 01.01.2013 die Möglichkeit, Teile meiner Besoldung vermögenswirksam anzulegen? 

Antwort

30. In welchen Besoldungsgruppen ändert sich die Verweildauer in den Grundgehaltsstufen?

Antwort

 

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