Häufig gestellte Fragen
Aufgrund des Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung werden die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 erhöht. Nähere Informationen hierzu und zu weiteren mit dem Gesetz verbundenen Änderungen bitte ich der nachstehenden Info zu entnehmen.
1. Was ändert sich durch das 1. DRAendG ab dem 01.01.2012 hinsichtlich der Höhe meiner Bezüge?
2. Gilt die Erhöhung der Bezüge für alle Besoldungsgruppen?
3. Welche Änderungen gibt es in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8?
4. Ich bin Anwärter. Welche Änderungen gibt es bei meiner Besoldung?
5. Ich bin Gerichtsvollzieher. Welche Änderungen gibt es bei meinen Bezügen?
6. Ändert sich im Beihilferecht der Beitrag für Wahlleistungen?
7. Ich bin Versorgungsempfänger und erhalte einen Festbezug. Welche Änderungen ergeben sich für mich?
8. Stimmt es, dass das sog. "Pensionistenprivileg" entfällt und somit die Versorgungsbezüge eher einer Kürzung wegen Versorgungsausgleich unterliegen?
9. Was bedeutet "Neustrukturierung des Familienzuschlags"?
10. Was bedeutet "Ausgleichszulage"?
11. Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich eine Ausgleichszulage?
12. Wie wird die Ausgleichszulage berechnet?
13. Bleibt die Ausgleichszulage zukünftig auch weiterhin bestehen?
14. Welche Rolle hat die Ausgleichszulage im Rahmen der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge?
15. Warum erscheint die Ausgleichszulage im Augenblick noch nicht auf meiner Bezügemitteilung?
16. Welche Beträge im Bereich des Familienzuschlags bzw. der kinderbezogenen Anteile am Familienzuschlag werden denn bis zur technischen Umsetzung gezahlt?
17. Welche Folgen können sich aus der späteren technischen Umsetzung des Familienzuschlags ergeben?
18. Wann entfällt eine Ausgleichszulage?
19. Was passiert mit der Ausgleichszulage, wenn sich der Rechtsgrund für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 ändert?
20. Inwiefern nehmen Unterbrechungszeiträume (z.B. Beurlaubung) Einfluss auf die Gewährung einer Ausgleichszulage?
21. Ich bin derzeit beurlaubt. Steht mir eine Ausgleichszulage zu, wenn ich den Dienst wieder aufnehmen?
22. Ich bin teilzeitbeschäftigt. Hat dies eine Auswirkung auf die Höhe der Ausgleichszulage?
23. Mein Ehegatte gehört ebenfalls dem öffentlichen Dienst an und geht einer Vollzeitbeschäftigung nach. Was bedeutet dies für die Auszahlung meiner Bezüge?
24. Ich befinde mich in Altersteilzeit. Erhalte ich eine Ausgleichszulage?
25. Was ändert sich ab dem 01.01.2012 bei meiner vermögenswirksamen Anlage?
26. Gibt es eine Übergangsregelung, die ein Weiterzahlen der vermögenswirksamen Leistungen vorsieht ?
27. Was geschieht mit auslaufenden Vermögensbildungsverträgen?
28. Was geschieht mit neu abgeschlossenen Vermögensbildungsanträgen?
29. Habe ich auch ab dem 01.01.2013 die Möglichkeit, Teile meiner Besoldung vermögenswirksam anzulegen?
30. In welchen Besoldungsgruppen ändert sich die Verweildauer in den Grundgehaltsstufen?
