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Oberfinanzdirektion Koblenz Rheinland-Pfalz
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Fachliche Themen der ZBV
ZBV-Home > Fachliche Themen
04.05.2010 | I / Landesfamilienkasse

Informationen über die Landesfamilienkasse der ZBV



Durch Landesverordnung vom 19.05.2006 wurde die Oberfinanzdirektion - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBV) - zur Landesfamilienkasse bestimmt. Dies ermöglicht es der ZBV, die Kindergeldbearbeitung der mittelbaren Landesverwaltung zu übernehmen. Die sich hieraus ergebenden Fragen sind nachfolgend kurz beantwortet.

Seit wann ist  die ZBV Landesfamilienkasse ?

Mit Landesverordnung vom 19.05.2006 ( GVBl. 2006 S. 237 ) wurde die ZBV ab 01.07.2006 ermächtigt, für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht des Landes unterliegen (mittelbare Landesverwaltungen), deren Aufgaben als Familienkasse im Sinne des § 72 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes wahrzunehmen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Vereinbarung. Sie umfasst die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes an Angehörige dieser Dienststellen und regelt die Kostentragung.

Warum sollte die Kindergeldbearbeitung auf die Landesfamilienkasse der ZBV übertragen werden ?

Kindergeld als Steuervergütung ist im X. Teil des Einkommensteuergesetzes geregelt. Die Bearbeitung setzt spezielle Kenntnisse des Steuerrechts voraus. Die Landesfamilienkasse in der ZBV beschäftigt überwiegend ausgebildete Steuerbeamte/-innen. Damit führt eine Übertragung der Kindergeldbearbeitung auf diese Landesfamilienkasse zu einer Verbesserung der Arbeitsqualität und zur Verringerung der bei Prüfungen durch das Bundeszentralamt für Steuern festgestellten erheblichen Fehlerquoten.  

Wie kompetent ist die ZBV im Kindergeldrecht ?

Von der ZBV werden neben Bezüge- und Beihilfezahlungen seit dem 01.01.1975 Kindergeldangelegenheiten bearbeitet. Rechtsgrundlage hierfür war zunächst das Bundeskindergeldgesetz. Ab 1996 wird der Familienleistungsausgleich nach dem Einkommensteuergesetz durchgeführt. Die Kindergeldbearbeitung ist in einem Referat zentralisiert und erfolgt durch im Steuerrecht erfahrenes und gut qualifiziertes Personal. Seit 1995 unterstützt die ZBV die Fortbildungsangebote der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz e.V. und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung u.a. durch Referenten für den Bereich des Kindergeldes.

Welche Leistungen erbringt die Landesfamilienkasse ?

  • Pflege des Kindergeldfallbestandes mit Hilfe eines leistungsstarkes DV-Verfahrens
  • Prüfung des Kindergeldanspruchs nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften
  • Erstellen sämtlicher Kindergeldbescheide wie Festsetzung / Aufhebung / Ablehnung des Kindergeldes nach den Erfordernissen des Falles
  • Prüfung der Einkünfte und Bezüge der über 18 Jahre alten Kinder
  • Auszahlung des Kindergeldes direkt an die/den Berechtigten
  • Bereitstellung aller erforderlichen Antragsunterlagen / Vordrucke / statistischen Daten  
  • Bearbeitung von Rechtsbehelfen durch eigene Rechtsbehelfstelle
  • Prozessvertretung beim Finanzgericht und Bundesfinanzhof durch Volljuristen
  • Rückforderung von überzahltem Kindergeld einschließlich der Maßnahmen zur Beitreibung
  • Einleitung und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren durch eigene Bußgeld- und Strafsachenstelle
  • Erstellung der Kindergeldstatistik nach dem Steuerstatistikgesetz für AG des öffentlichen Dienstes 

Welche Vorteile hat eine Übertragung an die Landesfamilienkasse der ZBV ?

  • Kostengünstige Erledigung durch hohen Grad der Standardisierung des Verfahrens bei optimaler Ausnutzung der Datenverarbeitung
  • Minimierung der Fehlerquote in der Kindergeldbearbeitung und dadurch Reduzierung von Annexleistungen, wie z.B. kinderbezogene Gehaltsbestandteile, Beihilfeleistungen
  • Wirtschaftliche Gewinne bei den Personal- und Sachkosten, da das Vorhalten von speziellem Fachwissen im Kindergeldrecht nicht mehr erforderlich ist
  • Abwicklung "aus einer Hand" unter dem Namen der Landesfamilienkasse
  • Gebündelte Fachkompetenz durch Bearbeiter/innen, überwiegend mit Steuerrechtsausbildung
  • Zeitnahe Bearbeitung
  • Kein Aufwand in Zusammenhang mit Prüfungen durch Prüfungsorgane bzw. Fachaufsicht

Wer sind Ihre Ansprechpartner bei der Landesfamilienkasse ?

  • Herr Reiner Heß, Tel. 0261/4933-37416; reiner.hess@zbv-ko.fin-rlp.de
  • Herr Jürgen Zimmermann, Tel. 0261/4933-37342; juergen.zimmermann@zbv-ko.fin-rlp.de
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