Sie haben die Möglichkeit, das Versorgungsauskunftsprogramm des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg aufzurufen, mit dem Sie Ihren bisher erreichten oder den zukünftigen Ruhegehaltssatz berechnen können. Die Berechnung erfolgt nach Bundesrecht und ist auch für Nutzer aus Rheinland-Pfalz gültig.
Bitte beachten Sie, dass Sie aus den von Ihnen durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche herleiten können.
Hinweise zur Anwendung
Bevor Sie mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten beginnen, ist es hilfreich, wenn Sie vorab die Unterlagen bereitlegen, die Sie für die Berechnung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeiten benötigen, z.B. Vordienstzeitentscheidungen, Zeiten einer Beurlaubung, Teilzeitbeschäftigung, Wehrdienstzeiten.
Eine Kurzanleitung zur Bedienung des Versorgungsauskunftsprogramms finden Sie hier.
In der Hilfefunktion finden Sie speziell für die Nutzer aus Rheinland-Pfalz Hinweise für die Anwendung nach Stichworten gegliedert.
