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Oberfinanzdirektion Koblenz Rheinland-Pfalz
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Gebäudeansicht der ZBV Koblenz
ZBV-Home > Wir über uns > Wegweiser/Anschrift

Wegweiser/Anschrift

Haupteingang mit Briefkasten
Haupteingang mit Briefkasten

Hausanschrift:
Zentrale Besoldungs-  
und Versorgungsstelle  
Hoevelstr. 10
56073 Koblenz      
 
Großkundenadresse:   
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle   
56062 Koblenz
 
Wichtiger Hinweis:  
Damit Ihre Anfrage bei uns bearbeitet werden kann, geben Sie bitte bei Telefonaten und im Schriftverkehr unbedingt Ihre achtstellige Personalnummer an (sofern bekannt).
 
Telefonzentrale (Vermittlung):
02 61 / 4933 - 0
Telefax:
02 61 / 4933 - 37014
02 61 / 4933 - 37015
E-Mail:
Poststelle@zbv-ko.fin-rlp.de
 
Beihilfe-Informations-Stelle (BIS):
02 61 / 4933 - 81000
Beihilfe-Telefax:
02 61 / 4933 - 81500
E-Mail:   
BIS@zbv-ko.fin-rlp.de  
 
Anfahrt zur ZBV Koblenz
Die Hoevelstraße befindet sich in dem Stadtteil Rauental und verläuft in einer Länge von ca. 1 km parallel zur Bahnlinie in Richtung Trier. Durch die zentrale Lage ist die Hoevelstraße aus allen Richtungen gut zu erreichen. Zufahrtstraßen sind die David-Röntgen-Straße, die Yorckstraße oder die Behringstraße.
Anfahrtsbeschreibung
 
Außenstelle der ZBV:

  • Beihilfestelle Neustadt
    von-Hartmann-Str. 12
    67433 Neustadt
    Telefon:        0261 / 4933 - 0 (Vermittlung)
    Telefon BIS: 0261 / 4933 - 81000
    Telefax:         06321 / 930 - 37715

Vordrucke

Hier finden Sie alle Vordrucke der ZBV

Aktuelles

24.01.2012

Lohnsteuerbescheinigung 2011 für Beschäftigte, Beamte und Versorgungsempfänger

Der Druck der Lohnsteuerbescheinigung 2011 und die Übermittlung der Daten an das Finanzamt wird sich für Beschäftigte, Beamte und Versorgungsempfänger aus technischen Gründen voraussichtlich bis Ende Februar verzögern. 

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29.12.2011

Neuberechnen der Ruhensregelung nach § 53 BeamtVG

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von bislang 920,-- Euro auf 1.000,-- Euro vor. Diese Erhöhung ist bei der Berechnung der Ruhensregelung nach § 53 BeamtVG zu berücksichtigen....

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21.12.2011

Bezügeanpassung zum 01.01.2012

Aufgrund des Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung werden die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger...

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